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   LAG Hessen, 23.03.2015 - 16 Sa 646/14   

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https://dejure.org/2015,18128
LAG Hessen, 23.03.2015 - 16 Sa 646/14 (https://dejure.org/2015,18128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2015 - 16 Sa 646/14 (https://dejure.org/2015,18128)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2015 - 16 Sa 646/14 (https://dejure.org/2015,18128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW

    § 626 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen der Vorlage manipulierter ärztlicher Bescheinigungen beim Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • versicherungsjournal.de (Kurzinformation)

    Streit um Rausschmiss nach 20 Jahren

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Manipulierte ärztliche Bescheinigung: fristlose Kündigung rechtens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Bescheinigung gefälscht: Fristlose Kündigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urkundenfälschung rechtfertigt fristlose Kündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2015 - 16 Sa 646/14
    Als dann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles- jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist- zumutbar ist oder nicht (Bundesarbeitsgericht 20. November 2014-2 AZR 651/13-Rn. 13 m.w.N.).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich -auch für den Arbeitnehmer erkennbarausgeschlossen ist (Bundesarbeitsgericht 20. November 2014 -2 AZR 651/13- Rn. 21, 22).

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2015 - 16 Sa 646/14
    Für die kündigungsrechtliche Bewertung ist nicht die strafrechtliche Beurteilung maßgeblich, sondern die Schwere der Vertragspflichtverletzung (Bundesarbeitsgericht 11. Mai 2010-2 AZR 845/08).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2015 - 16 Sa 646/14
    Im Hinblick auf die Dauer der Kündigungsfrist von 9 Wochen zum Monatsende oder sogar -im Falle der Unwirksamkeit der Differenzierung der tarifvertraglichen Kündigungsfrist wegen des Alters (vgl. dazu EuGH 19.1. 2010, C-555/07) - 18 Wochen zum Monatsende war es der Beklagten nicht zuzumuten, das Risiko weiterer Manipulationen seitens der Klägerin im Falle einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist einzugehen.
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